Eine augenärztliche Untersuchung im Kindesalter ist von großer Bedeutung, um Sehstörungen oder Schielstellungen frühzeitig zu erkennen und entgegenwirken zu können. Die Mutter – Kind – Pass – Untersuchungen finden beim Augenarzt zwischen dem 10. bis 14. Lebensmonat (MKP 1) sowie zwischen dem 22. bis 26. Lebensmonat (MKP 2) statt. Die Untersuchung des MKP 1 kann auch bei dem zuständigen Kinderarzt durchgeführt werden, während die MKP 2 Untersuchung jedenfalls bei einem Facharzt für Augenheilkunde stattfinden sollte.
Folgende Untersuchungen werden durchgeführt:
- Augenstellung (Schielen)
- Augenbeweglichkeit
- Fixation der Augen
- Sehschärfe
- Räumliches Sehen
- Hornhaut, Linse, Glaskörper, Netzhaut
Durch die Erweiterung der Pupille mittels Augentropfen (Cyclopentholat) kann weiters eine Bestimmung der Dioptrien durchgeführt werden.
Bei 90% aller Kinder ist der Augenbefund völlig unauffällig. Trotzdem sind weitere jährliche Kontrollen beim Augenarzt zu empfehlen, um Probleme rechtzeitig zu erkennen und Kopfschmerzen sowie Verschlechterungen der schulischen Leistungen zu vermeiden.