Die orthoptische Behandlung umfasst die Durchführung von Mutter – Kind – Pass – Untersuchungen sowie die Überprüfung auf Vorliegen einer Schielstellung oder einer Augenmuskellähmung in jeder Altersklasse. Sollte im Kindesalter eine Sehschwäche (Amblyopie) oder eine Schielstellung auffällig sein, so kann mittels geeigneten Therapieplans einer Verbesserung der Sehleistung auf dem sehschwachen Auge erreicht werden. Wird eine Amblyopie zu spät bzw. gar nicht behandelt, besteht die Gefahr, dass das betroffene Auge nie mehr die volle Sehstärke erreichen kann. Aus diesem Grund ist vor allem im Kindheitsalter eine jährliche orthoptische Untersuchung anzuraten.
Doppelbilder oder Gesichtsfeldausfälle im Kindes- oder Erwachsenenalter können die Folge einer möglichen Gehirnstörung sein. Eine sofortige orthoptische sowie neurologische Abklärung ist in diesem Fall unumgänglich.